Allgemeine Geschäftsbedingungen (Anlage 3)
1 Leistungsgegenstand
1.1 Der Trainer Nick Kedzierski (im folgenden „Trainer“ genannt) berät und betreut den Kunden/die Kundin im Rahmen eines vereinbarten Trainings individuell (Personal Training), oder innerhalb einer
Gruppe von Kunden.
1.2 Die Trainingsbetreuung umfasst Kampfsporttraining (Sanda, Kickboxing, Mixed, Martial Arts, Krav Maga/ Selbstverteidigung), Fitnesstraining (Sling Training, Pump it, High Intensity Training) zum
Schnelligkeits- Kraft- und Muskelaufbau, sowie zur Körperfettreduktion und Entspannung. Die Trainings finden indoor und outdoor statt, je nach Vereinbarung (siehe Kursplan).
1.3 Das Erstellen von Trainingsplänen und Ernährungsplänen ist ausschließlich im Rahmen des Personal Trainings enthalten.
1.4 Der Trainer erbringt Trainings- und Betreuungsleistungen auch für Kunden anderer juristischer Personen (Auftraggeber). Rechte und Pflichten der Trainierenden sind in diesem Fall durch Verträge mit
dem Auftraggeber geregelt.
1.5 Individuelle Beratung und Betreuung zum Training, sowie das Eingehen auf persönliche Stärken und Schwächen gehören zum Leistungsumfang jeder Trainingseinheit.
2 Training
2.1 Die Aufnahme des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Eingangsgespräch mit dem Trainer möglich. Im Falle gesundheitlicher Risiken kann der Trainer eine ärztliche Einschätzung über die
Sporttauglichkeit einfordern.
2.2 Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde/die Kundin, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu informieren, ob für ihn/für sie die Ausführung des Trainings mit gesundheitlichen
Risiken oder Schäden verbunden sein kann.
2.3 Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden/der Kundin abgestimmt.
2.4 Die Dauer einer Trainingseinheit richtet sich nach dem Kursplan oder können individuell vereinbart werden.
2.5 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit sind im Kursplan einzusehen oder werden mit dem Kunden/der Kundin abgesprochen. Personal Trainings können nach Wunsch in der Wohnung des Kunden,
in den verfügbaren Örtlichkeiten von Nicks Fight & Fitness oder in einer bevorzugten Umgebung stattfinden.
3 Sonstige Leistungen
3.1 Der Trainer steht den Kunden/den Kundinnen außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige
Erreichbarkeit des Trainers.
4 Haftung
4.1 Der Trainer schließt gegenüber dem Kunden/der Kundin jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger
Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden/von der Kundin zusätzlich zu unterzeichnen und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Der Trainer haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden/der Kundin mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Kunde/die Kundin die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vom Trainer vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Trainer
übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde/die Kundin von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Trainers um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden/der Kundin zu genügen.
4.6 Der Kunde/die Kundin hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen zu versichern, die im Rahmen des Trainings auftreten können. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum
Trainingsort.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Überweisung erfolgt für den Monat per Dauerauftrag des Kunden. Eine Bestätigung des Dauerauftrages ist nach Abschluss des Vertrages unbedingt dem Trainer zu übergeben.
5.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisübersicht. Der Trainer behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Kunden/der Kundin umgehend, mindestens vier
Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.3 Der Trainer behält sich das Recht vor, bei ausstehenden Forderungen bzw. nicht erfolgter Überweisung, dem Kunden das Training bis zum Forderungsausgleich zu verweigern.
6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden/der Kundin weitere Kosten (Eintrittsgelder, Startgelder usw.), so sind diese vom Kunden/von der Kundin zu
tragen. 6.2 Kauft der Trainer im Auftrag des Kunden/der Kundin Produkte (Sportartikel, Sporternährung usw.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des
Trainers.
7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse usw.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt
oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden/der Kundin getroffen.
7.2 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit usw.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden/der Kundin ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
7.3 Bei planbarer Abwesenheit von über 3 Monaten (urlaubsbedingt oder verletzungsbedingt) kann eine Vertragspause, bzw. Zahlungspause vereinbart werden.
8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch
erstattet.
9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Kunden/der Kundin werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht und papierhafte Dokumentation vernichtet.
9.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
10 Geheimhaltung
10.1 Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Der Trainer hat über alle in Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen über den Kunden/die Kundin Stillschweigen zu bewahren,
auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Vertragspartner erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten
Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Bedingungen nichts Anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das
Gericht des Hauptsitzes des Trainers zuständig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.